Was Sie zum Thema Wohnungsschlüssel bei einem Mietverhältnis wissen müssen

Das Thema Wohnungsschlüssel ist ein brenzliges Thema, bei dem Mieter und Vermieter immer wieder in Konflikte geraten können. Die Regelungen hierzu sind klar definiert, aber nicht jeder Mieter und auch nicht jeder Vermieter wissen genau darüber Bescheid. Um etwas Licht in das Schlüssel-Dunkel zu bringen, fassen wir die wichtigsten Regelungen an dieser Stelle einmal für Sie zusammen.

Zu Beginn eines Mietverhältnisses

Ist der Mietvertrag unterschrieben, dann werden Ihnen auch bald die Schlüssel zur neuen Wohnung oder zum angemieteten Haus überreicht. Je nach Haus- oder Wohnsituation bekommen Sie Schlüssel für die Wohnungstür, für die Haustür, für Briefkasten, Keller und Garage. Für Wohnungs- und Haustür werden in der Regel zwei bis drei Sätze Schlüssel ausgegeben, je nach Bedarf oder Absprache mit dem Mieter auch mehr. Ein einzelner Satz Schlüssel ist hingegen unüblich. Letztlich entscheidet aber vorrangig die Zahl der Personen, mit der Sie in die neue Wohnung einziehen, über die Anzahl der Schlüssel.
Wichtig: Der Vermieter selbst darf keinen Schlüssel zur Wohnung zurückbehalten und er darf ab Beginn des Mietverhältnisses auch die Wohnung des Mieters nicht mehr allein betreten.
Die Zahl aller ausgegebenen Schlüssel muss exakt im Mietvertrag notiert werden. Am Ende des Mietverhältnisses muss dann natürlich auch die gleiche Anzahl der Schlüssel wieder abgegeben werden. Haben Sie sich zwischenzeitlich selbst Schlüssel nachmachen lassen, dann müssen Sie diese ebenfalls zum Ende des Mietverhältnisses abgeben. Eine Kostenübernahme oder Erstattung durch den Vermieter steht Ihnen dabei nicht zu.

Wie viele Schlüssel darf ich eigentlich haben?

Klare Antwort: So viel Sie wollen oder eben benötigen. Je nach Schlüsseltyp können Sie nach Belieben selbst Schlüssel nachfertigen lassen oder beim Vermieter in Auftrag geben. Sie brauchen dabei keinerlei Rechenschaft beim Vermieter ablegen. Selbstverständlich bleibt es auch Ihnen überlassen, wem Sie Ihren Wohnungsschlüssel anvertrauen. Ob Freunde oder Familie, Putzfrau oder Postbote: Sie können Ihren Kreis vertrauenswürdiger Personen selbst bestimmen.

Was tun bei Schlüsselverlust?

Früher oder später passiert das wahrscheinlich jedem einmal: Der Schlüssel ist plötzlich verschwunden und nun die große Frage, was zu tun ist. Grundsätzlich sollte der Vermieter verständigt werden. Haben Sie durch Freunde oder Familie einen Zweitschlüssel zur Hand, können Sie im einfachsten Fall einen neuen Schlüssel anfertigen lassen. Sicherer ist der Austausch des Schlosses, über den der Vermieter in jedem Fall informiert werden muss. Muss gewaltsam geöffnet werden, ist ohnehin ein neues Schloss nötig. Die Kosten hierfür trägt jeweils der Mieter selbst.
Ein defektes Schloss oder defekte Schlüssel, bei denen nachweislich kein Vorsatz vorliegt, muss der Vermieter auf eigene Rechnung ersetzen.

Schlüssel nachmachen lassen und Kosten für neue Schlüssel

Die Kosten für neue Schlüssel können stark variieren. Entscheidend sind der Schlüsseltyp bzw. das Schloss. Einfache und gängige Schlüssel sind für rund 7,50 Euro zu haben, speziellere Sicherheitsschlüssel kosten hingegen schon bis zu 50 Euro.
Ist Ihre Wohnungs- oder Haustür Teil einer Schließanlage, dann können Sie selbst keine Schlüssel nachfertigen lassen. Schlüsseldienste können Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen, denn nur mit der sogenannten Sicherheitskarte ist es überhaupt möglich, Nachschlüssel anzufertigen. In einem solchen Fall muss der Vermieter sofort eingeschaltet werden, damit dieser sich um Nachschlüssel oder Reparatur kümmern kann.